Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 23 Abs 2 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Veröffentlichung des perspektivisch verzerrten Bildes eines Prominenten auf einem Buchcover - schertz-bergmann.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schertz-bergmann.de (Kurzinformation)
Untersagung einer Bildmanipulation
- anwalt.de (Kurzinformation)
Porträtmanipulationen müssen erkennbar sein
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
- OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Papierfundstellen
- ZUM 2013, 582
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Eine derartige Manipulation, die über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinausgehe, sei nach den Maßstäben der "Ron Sommer"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2005, 500) persönlichkeitsrechtsverletzend.So liegt es auch bei der Verwendung von fotografischen Abbildungen in satirischen Kontexten, wenn die Manipulation dem Betrachter nicht erkennbar ist, so dass er die Veränderung nicht als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann (BVerfG GRUR 2005, 500, 502).
- LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung einer bearbeiteten …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2011, Geschäftsnummer 324 O 196/11 wird zurückgewiesen.